[mk_page_section][vc_column][vc_column_text css=“.vc_custom_1551271799660{margin-bottom: 0px !important;}“]Frage:
Was ist eine Nachlassinsolvenz?
Antwort:
Nimmt jemand ein Erbe an, so erbt er außer dem Vermögen auch die Verbindlichkeiten des Erblassers, z.B. Schulden aus einem Kredit. Die erbende Person haftet dann für die Schulden mit ihrem eigenen Vermögen. Hat man als Erbe also Kenntnis über die Überschuldung der Erbschaft, kann man das Erbe binnen 6 Wochen nach Kenntnis über den Erbfall ausschlagen.
Ist diese Frist verstrichen ebenso wie die Frist zur Anfechtung der Annahme, kann die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragt werden. Dadurch wird die Haftung des Erben auf den Nachlass selbst beschränkt, mit der Folge, dass die erbende Person nicht ihr eigenes Vermögen zur Schuldentilgung einsetzen muss. Die Frist bis zu der ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragt sein muss beträgt gem. § 319 InsO zwei Jahre nach Annahme der Erbschaft.
Allerdings müssen die Kosten des Verfahrens aus dem positiven Nachlass gedeckt sein.
Reicht der Nachlass nicht einmal aus, die Kosten des Nachlassinsolvenzverfahrens zu decken, bleibt dem Erben noch, die Dürftigkeitseinrede einzulegen. Dann kann man die Gläubiger auf die Nachlassgegenstände verweisen und muss diese den Gläubigern herausgeben.[/vc_column_text][/vc_column][/mk_page_section]