Es gibt Versicherungen, die nützlich tun, es aber nicht sind. Und dann gibt es Versicherungen, die sicher nicht jeder hat – und schon gar nicht braucht! DeutschlandImPlus hat die unnötigsten und verrücktesten Versicherungen zusammengestellt. Von Katharina Maier
Ob bei der Buchung einer Reise oder dem Kauf einer Brille, ob per Telefon oder im Internet – immer wieder bekommt man Versicherungen angeboten, die sich im ersten Moment eigentlich ganz sinnvoll anhören. 2017 hat die unabhängige Verbraucherschutzorganisation „Bund der Versicherten“ eine Liste von Versicherungen zusammengestellt, die man sich getrost schenken kann. Die wichtigsten im Überblick:
Sterbegeldversicherung
Sie ist dazu gedacht, Geld für die eigene Beerdigung zurückzulegen. Eigentlich ist das durchaus vernünftig: Eine Bestattung kann für die Hinterbliebenen auf einen Schlag bedeutende Kosten verursachen. In die Sterbegeldversicherung zahlt man nach und nach Beiträge ein, die im Todesfall an die Angehörigen ausgeschüttet werden. Es handelt sich also im Endeffekt um eine Kapitalanlage, die aber in der Regel viel zu teuer kommt. Je länger die Police läuft (sprich: je später man stirbt), desto wahrscheinlicher ist es, dass man mehr Geld einzahlt als die Angehörigen am Ende herausbekommen. Da ist es sinnvoller, eigenständig Geld für die Bestattung zurückzulegen.
Insassenunfallversicherung
Bei einem Autounfall nicht nur Sachschäden, sondern auch die Mitfahrer abzusichern, ist im wahrsten Sinne des Wortes überflüssig. Alle Insassen sind bereits durch eine Kfz-Haftpflicht abgedeckt, nämlich durch die des Unfallverschulders, egal, ob es sich um einen selbst- oder fremdverschuldeten Unfall handelt.
Handyversicherung
Eine Smartphone-Versicherung mag beim Kauf des neuen Geräts verlockend sein, lohnt sich aber kaum. Wer glaubt, er bekommt den Neuwert eines Smartphones erstattet, wenn er sein versichertes Mobiltelefon verliert oder es kaputtgeht, der irrt sich. Nur der Zeitwert wird entschädigt, und der sinkt sehr schnell. Schon wenn man das neue Smartphone ausgepackt und zum ersten Mal eingeschaltet hat, hat es an Wert verloren. Da lohnt es sich kaum, 60 bis 100 € im Jahr an Versicherungsbeiträgen zu berappen.
Brillenversicherung
Auch eine Brillenversicherung erstattet nicht den Gesamtwert einer beschädigten Brille. Vielmehr wird in der Regel nur die Grundausstattung abgedeckt, selbst wenn die ursprüngliche Brille hochwertige Gläser und eine besondere Fassung hatte. Außerdem wird die kaputte Brille überhaupt nur unter bestimmten Umständen ersetzt.
Reisegepäckversicherung
Niemand will ohne Koffer irgendwo stranden. Eine Versicherung ist aber trotzdem hinausgeworfenes Geld. Sie kann um die 120 € im Jahr kosten, doch garantiert trotzdem nicht, dass tatsächlich Koffer und Inhalt ersetzt werden. Die Versicherung zahlt nämlich nur, wenn kein grob fahrlässiges Verhalten des Besitzers vorliegt – und das kann schnell unterstellt werden, wenn man nicht beweisen kann, dass man immer gut auf sein Gepäck aufgepasst hat.
Glasbruchversicherung
Auch hier gilt, dass die eingezahlten Beträge selten in einem vernünftigen Verhältnis zum Schadenswert stehen. Eine gebrochene Scheibe ist ärgerlich und kann unter Umständen ins Geld gehen, die Kosten sind aber nicht ruinös. Dafür extra eine Versicherung abzuschließen, ist völlig unnötig, wenn man nicht gerade einen Wintergarten von der Größe eines Einfamilienhauses besitzt.
Nützliche Adressen
Bund der Versicherten: Verbraucherschutzorganisation, die sich speziell für die Rechte Versicherter einsetzt und über Versicherungen informiert
www.bundderversicherten.de
Verbraucherzentrale: Verbraucherschutzvereine, die online, telefonisch und vor Ort Beratung anbieten, auch in Sachen Versicherungen
www.verbraucherzentrale.de
Stiftung Warentest: Gemeinnützige Verbraucherorganisation, die regelmäßig Waren und Dienstleistung testet und bewertet, darunter auch Versicherungen
www.test.de/versicherungen/
Versicherungsvergleich: Die Versicherungsvergleiche zwischen verschiedenen Anbietern sind hilfreich für die Entscheidungsfindung und Kontrolle, sollten aber nicht als einzige Informationsquelle dienen.
www.check24.de
Die verrücktesten Versicherungen
Man kann man sich gegen alles versichern. Ob man es auch tun sollte, ist eine ganz andere Frage … Hier eine Auswahl der skurrilsten Versicherungen, die es gibt oder jedenfalls mal gab:
Funklochversicherung
Handyversicherung hin oder her – was nützt es einem, wenn man in einem Funkloch feststeckt und weder telefonieren noch auf WhatsApp kann? Das ist doch seelische Grausamkeit. Zum Glück kann man sich gegen Funklöcher und Nicht-Erreichbarkeit absichern – jedenfalls, wenn dieser schreckliche Zustand mindestens 48 Stunden angedauert hat.
Hochzeitsrücktrittsversicherung
Hochzeiten sind oft ein teurer Spaß. Was passiert aber eigentlich, wenn Braut oder Bräutigam krank wird oder die Sache aus einem anderen Grund abgesagt werden muss? Keine Sorge! Auch gegen stornierte Hochzeiten kann man sich versichern. Die Eheschließung fällt dann trotzdem ins Wasser, aber wenigstens bekommt man die Stornokosten ersetzt. „Kalte Füße“ gelten allerdings nicht als versicherbarer Absagegrund.
Alienversicherung
Nicht wenige Menschen glauben fest, dass Außerirdische nicht nur existieren, sondern der Erde immer wieder einen Besuch abstatten und dabei Menschen auf ihre Raumschiffe entführen. Kein Wunder, dass man sich für so einen Fall auch absichern kann. Während man in Deutschland allerdings nur mit etwa 1000 € für eine Entführung durch Aliens entschädigt wird, verspricht ein amerikanisches Unternehmen im Fall der Fälle bis zu 10 Millionen Dollar. Einziger Haken: Man muss die Alien-Entführung zweifelsfrei nachweisen …
Bier-Prohibitions-Versicherung
Deutsche ohne Bier? Das geht gar nicht! Aber es könnte ja doch mal sein, dass der Staat auf die Idee kommt, Alkohol zu verbieten. Und man ahnt es schon, auch für diesen unwahrscheinlichen Fall kann man sich versichern lassen. Sollte die Prohibition in Deutschland wirklich einmal zuschlagen, bekommen die Versicherten einmalig 500 € ausgezahlt. Ob das hilft?
Totlachversicherung
Sich totlachen wird heutzutage leider nicht mehr als Versicherungsgrund anerkannt. Doch Anfang des 20. Jahrhunderts war es nicht unüblich, dass eine Filmproduktionsfirma alle Kinobesucher, die sich einen ihrer Streifen anguckten, versichern ließ. Es wurde befürchtet, Zuschauer könnten durch diese neue Erfahrung gesundheitliche Schäden davontragen oder gar einen Herzstillstand erleiden.