Herr Zwegat und die Nullprozentfinanzierung
Der Schuldnerberater Peter Zwegat aus der Dokuserie „Raus aus den Schulden“ warb vor einiger Zeit für einen großen Elektronikfachmarkt für Nullprozentfinanzierungen. Früher hatte er in seiner Sendung vor eben dieser gewarnt. Wer profitiert denn nun von Nullprozentfinanzierungen?
Das Angebot einer Nullprozentfinanzierung ist im Handel mittlerweile fast der Regelfall. Sie wird mit dem Kauf eines Produkts vermittelt. Eine Nullprozentfinanzierung bedeutet, dass keine Zinsen und Gebühren für die Ratenzahlung gezahlt werden müssen. Gerade in einer finanziell schwierigen Lage kann es eine große Erleichterung sein, wenn die Kosten für eine dringend notwendige Anschaffung nicht als Gesamtbetrag auf einmal bezahlt werden müssen und auf die Raten weniger zusätzliche Kosten anfallen. Leider bedeutet eine Nullprozentfinanzierung aber nicht unbedingt, dass der Kauf so günstiger ist als bei einem Kauf auf Raten mit Zinsen und Gebühren.
Ein wirksames Instrument zur Absatzsteigerung
Eine Nullprozentfinanzierung lohnt sich manchmal eher für das Unternehmen als für die Verbraucherin bzw. den Verbraucher, es ist ein wirksames Instrument, um den Absatz anzukurbeln. Die Möglichkeit, eine Anschaffung zu finanzieren, obwohl die Liquidität dafür nicht ausreicht, steigert den Absatz für die Händler deutlich. Eine Studie des Bankenfachverbandes zeigt, dass 64 Prozent aller finanzierten Käufe im Handel ohne die Möglichkeit zur Finanzierung nicht erfolgt wären. 10 Jahre zuvor hat der Wert noch bei 54 Prozent gelegen.
Neben der Absatzsteigerung kann eine Nullprozentfinanzierung zudem für Unternehmen rentabel sein, wenn die fehlenden Zinsen direkt eingepreist werden, den Preis der Anschaffung also erhöhen, ohne dass der Verbraucher oder die Verbraucherin davon Kenntnis haben.
Ist auch überall Nullprozentfinanzierung drin, wo es draufsteht?
Auch wenn es kurios klingt: Es kann sein, dass ein Ratenkredit günstiger ist als eine Nullprozentfinanzierung. Rechnen und vergleichen lohnt sich daher.
Eine Untersuchung des Marktwächters Finanzen der Verbraucherzentralen kam in einer Untersuchung von Kreditvermittlungen im Handeln Ende 2018 zu dem Ergebnis, dass die Bezeichnung Nullprozentfinanzierung nicht bedeutet, dass die Raten für den gesamten Zeitverlauf der Finanzierung ohne Zinsen verbleiben. Manchmal ist auch nur der erste Zeitraum zinsfrei (Vgl. Marktwächter Finanzen 2020, Kreditvermittlung am Point of Sale. ,S. 5). Die Werbung für Nullprozentfinanzierung weist dies aber nicht eindeutig aus und kann so schnell irreführend sein.
Problematisch ist bei Werbung von Nullprozentfinanzierungen zudem, dass hier verbraucherrechtliche Verordnungen, die bei der Vermittlung von Darlehen gelten, nicht greifen. Mit der Begründung, dass keine Kosten für eine Nullprozentfinanzierung anfallen, gelten die Bedingungen aus der Preisangabeverordnung nicht für sie. Die Preisangabeverordnung macht detaillierte Vorgaben, worüber Werbung die Verbraucherinnen und Verbraucher aufklären muss, zum Beispiel über die Laufzeit, Höhe und Anzahl der Raten, um keine falschen Erwartungen zu wecken. Diese Verordnung greift bei Nullprozentfinanzierungen hingegen nicht.
Zudem können weitere Kosten über sogenannte Nebengeschäfte anfallen. Häufig wird versucht, beim Ratenkauf zusätzliche Leistungen wie eine Restschuldversicherung zu vermitteln. Ebenso kann es sein, dass mit Abschluss der Nullprozentfinanzierung weitere Produkte wie zum Beispiel eine Kreditkarte angeboten werden. Für diese gilt die Nullprozentfinanzierung dann nicht.
Gut beraten?
Oft wird übrigens übersehen, dass eine Nullprozentfinanzierung auch über ein Kreditinstitut läuft, nur dass keine entsprechende Beratung wie bei einem Ratenkredit durchgeführt wird. Leider hat die zuvor zitierte Untersuchung der Marktwächter Finanzen ergeben, dass die Beratung am sog. Point of Sale also zum Beispiel im Elektronikfachmarkt hier nicht immer vollumfassend erfolgt. Die sog. Kreditwürdigkeitsprüfung war zum Beispiel recht kurz, es wurde sich kaum dafür interessiert, was für Ausgaben die Kaufinteressenten haben, obwohl die Höhe der Ausgaben ja relevant ist, wenn es darum geht, ob man etwas zurückzahlen kann. Die ungenügende Beratung führt dazu, dass Interessenten sich womöglich gar nicht darüber im Klaren sind, dass sie – wenn auch ohne Zinsen und Gebühren – gerade eine Finanzierung abschließen, bei der ein Überschuldungsrisiko existiert. Auch wenn es sich nicht im formellen Sinn um einen Kredit handelt, da keine Zinsen anfallen, ist eine Finanzierung trotzdem mit Risiken verbunden. Wenn nicht thematisiert wird, was passiert, wenn ich die Raten nicht mehr zahlen kann oder wie ich den Vertrag widerrufen kann, bin ich mir womöglich nicht über die ganze Tragweite des Vertragsschlusses bewusst.
Wer berät mich denn da?
Für die Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen gelten umfassende Pflichten, wie die Erläuterungspflichten oder auch die Pflicht, einen Vertragsentwurf zu erhalten. Da es sich bei Nullprozentfinanzierungen rechtlich gesehen um einen unentgeltlichen Auftrag handelt, gelten diese für sie nicht. Nur wenige Regelungen finden auch auf Nullprozentfinanzierungen Anwendung. Die Regelungen betreffen zum Beispiel den Zahlungsverzug, den Widerruf oder die Kreditwürdigkeitsprüfung. Eine Nullprozentfinanzierung kann zum Beispiel wie jeder andere Verbraucherkredit widerrufen werden.
Es gilt aber eine Besonderheit für Nullprozentfinanzierungen unterhalb von 200 Euro. Sie sind vom gesetzlichen Widerrufsrecht und einigen weiteren Verbraucherschutzvorschriften ausgenommen. Das wird immer wieder bemängelt (auch vom iff: Gutachten zum produktiven Kredit / Roggemann et al. 2021). Allein schon aus Gründen des Überschuldungsschutzes ist es notwendig, das Widerrufsrecht und andere verbraucherschutzrechtlichen Regelungen auch auf diese „Mini-Finanzierungen“ Anwendung finden zu lassen.
Tolle Chance oder Gefahr?
Nullprozentfinanzierungen sind nicht grundsätzlich schlecht. Sowohl der erleichterte Zugang als auch die Möglichkeit, mit der Nullprozentfinanzierung in finanziell schwierigen Situationen seine Liquidität zu erhalten, können durchaus positiv sein. Gleichzeitig darf damit aber kein geringerer Schutz hinsichtlich der Verbraucherrechte einhergehen. Es muss völlig klar sein, dass mit einer Nullprozentfinanzierung eine Finanzierung mit Überschuldungsrisiko eingegangen wird und Verbraucherinnen und Verbraucher müssen transparent über entstehende Zusatzkosten informiert werden.
Autorin: Dr. Sally Peters