Ein Lastschriftmandat (siehe auch Lastschrift) für Lastschriften im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren. Der Zahlungspflichtige (Zahler) gibt dem Zahlungsempfänger eine schriftliche Erlaubnis (Ermächtigung), von seinem Girokonto Geldbeträge einzuziehen. Im Fall, wenn der Zahlungspflichtige mit dem Lastschrifteinzug nicht einverstanden ist, kann er innerhalb einer Frist von acht Wochen nach dem Rechnungsabschluss des Girokontos widersprechen. Den Betrag erhält er wieder auf seinem Girokonto gutgeschrieben. Von der Einzugsermächtigungslastschrift unterscheidet man die Abbuchungsauftragslastschrift.